Formular 210. IRNR. Ausländische Einkommensteuer (ohne Betriebsstätte).

Bestimmung des zu versteuernden Einkommens

Als Gesamtrendite aus Immobilienbesitz gelten alle, die sich aus der Vermietung der vorgenannten Immobilie ergeben. Die Nettorendite besteht aus dem vollen Ertrag abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben. Dies ist die typischste Annahme der Rendite von Vermietern, die ihre Häuser, im ganzen oder per Zimmern, über Plattformen oder digitale Medien vermieten.

Wenn das Eigentum des Hauses zu 50% einem (Ehe)-Paar gehört, wird es notwendig sein, zwei Steuerformulare auszufüllen, einen für jeden.

Die folgenden Ausgaben sind abzugsfähig:
1.-Kosten für Reparatur und haltung der Immobilie
2.-Kosten aufgrund der normalen Verwendung derselben: malen, Reparatur-Austausch defekter Elemente, Austausch von Heizungsanlagen, Aufzug, Sicherheitstüren oder Ähnlichem.
3.HaftpflichtVersicherun-, Brand-, Raub-oder sonstige
4.- Licht, Wasser, Gas, IBI-Raten, Müllabfuhr-Steuer, Beleuchtung …
5.Tilgung von 3%, die und dem höheren der der folgenden Werte praktiziert wird : Kaufpreis oder Katasterwert, ohne in die Berechnung beider Fälle die Kosten oder den Wert des Bodens.
6.-Anderweitige Beträge: Verwaltung, Gemeinde, Überwachung, Ziel oder ähnliches.
Wichtig zu beachten ist, dass nur die Ausgaben für den Zeitraum, in der die Immobilie vermietet wurde, abgezogen werden können. Wenn Sie einen Teil des Hauses, ein oder mehrere Zimmer vermieten, berechnen Sie die Ausgaben nur im Verhältnis zu Zeit und Raum.
Arbeiten für Erweiterung und Verbesserung der Immobilie können nicht deduziert werden, da sie eine Wertsteigerung der Immobilie darstellen.

Der Gesamtbetrag, der für diese Aufwendungen und die der Finanzierung abgezogen werden kann, darf nicht insgesamt, für jede Immobilie, den Betrag der vollständigen Erträge erhalten.

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