Das Impatriates Gesetz oder das „Beckham Gesetz“ wurde der Öffentlichkeit bekannt, als der Spieler von Manchester United das Angebot von Real Madrid, für die weiße Mannschaft zu spielen, dankend annahm. Bei diesem Gesetz handelt es sich um eine besondere Steuerregelung, die es Ausländern, die nach Spanien ziehen, ermöglicht, einen Pauschalsteuersatz von 24 % nur auf das in Spanien erzielte Einkommen zu zahlen, anstatt einer progressiven Steuer auf das weltweit erzielte Einkommen (19-45 %). Für Beckham war dies ein entscheidender Faktor, als es darum ging, sein neues Trikot anzunehmen. Deshalb nennen wir Spanier es auch das „Beckham-Gesetz“.
Derzeit ist es in den Nachrichten wegen der Ankunft der europäischen Fonds und der Digitalisierung Spaniens. Es gibt einen Vorentwurf, der derzeit geprüft wird. Er zielt auf eine Überarbeitung des Gesetzes ab, um einen begrenzten Raum mit niedrigen Steuern zu schaffen, in diesem Fall mit einem Einkommenssteuersatz von 15 %. Für Unternehmer, die Spanien als Standort für ihr Unternehmensprojekt wählen, und um digitale Nomaden und Technologieunternehmen anzuziehen – etwas, das Portugal bereits getan hat.
Bis 2005 wurden alle Ausländer, die nach Spanien zogen und sich länger als 6 Monate (183 Tage) pro Jahr im Land aufhielten, zu Steuerbürgern.
Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kann jeder Ausländer, der für mehr als 183 Tage nach Spanien zieht und in den vorangegangenen 10 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig war, in den Genuss dieses Gesetzes kommen und Steuern nach ähnlichen Regeln wie Nichtansässige zahlen.
Der Grund für den Umzug muss die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Spanien sein, es sei denn, der Betreffende ist Geschäftsführer eines Unternehmens im Lande.
Ist er Geschäftsführer eines Unternehmens, so darf er nicht mehr als 24 % des Unternehmens besitzen, damit das Beckham-Gesetz Anwendung findet.
Außerdem wird anstelle eines progressiven Steuersatzes, der mit steigendem Einkommen zunimmt, ein Pauschalsatz von 24 % bis zu einem Betrag von 600.000 Euro gezahlt. Übersteigt das Einkommen den Höchstbetrag, ist ein Pauschalsatz von 47 % zu zahlen.
Die Laufzeit beträgt 6 Jahre (5 Jahre plus das Jahr, in dem der steuerliche Wohnsitz in Spanien erworben wird).
Es scheint, dass das Beckham-Gesetz derzeit überarbeitet wird, um es an eine andere globale Realität anzupassen.
Wir werden sehen, wie es sich entwickelt.

