Viele Ausländer, die ihren Ruhestand nahen sehen, planen ihren Ruhestand an den spanischen Küsten; wegen des Klimas, der Gastronomie und wegen der Solvenz, die ihnen ihre Rente gibt, um ohne Probleme in unserem Land zu leben.
Die Costa del Sol ist eine von ihnen.
Aber welche Bedingungen müssen sie erfüllen, um sich hier niederzulassen?
Wenn die Absicht besteht, sich nicht länger als drei Monate im Jahr in unserem Land aufzuhalten, ist keine Anmeldung als Einwohner erforderlich, sofern man aus einem europäischen Land stammt. Wenn Sie EU-Bürger sind, haben Sie das Recht, sich im gesamten Schengen-Raum frei zu bewegen.
Andernfalls, d. h. wenn Sie beabsichtigen, sich für längere Zeiträume als drei Monate niederzulassen, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen oder Anforderungen erfüllen:
1.- Anmeldung als Einwohner
2.- Sie müssen eine vollständige Krankenversicherung in Spanien haben.
3.- Sie müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um in unserem Land leben zu können, ohne wirtschaftliche Unterstützung zu erhalten. Ausländische Rentner müssen über ein Bankkonto mit 40.000 Euro verfügen, das auf ihren Namen läuft.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt es dem Rentner, ein Jahr lang in unserem Land zu leben, ohne eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann sie um zwei weitere Jahre verlängert werden, bis sie fünf Jahre erreicht hat, woraufhin die NICHT-LUKRATIVE-AUFENTHALTSGENEHMIGUNG erteilt werden kann.
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie zumindest im ersten Jahr von keinem Unternehmen eingestellt werden. Sie berechtigt nur dazu, sich legal in Spanien aufzuhalten.
Die Familienangehörigen einer Person mit dieser Art von Aufenthaltsgenehmigung können ebenfalls eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige von rechtmäßigen Einwohnern erhalten, die es ihnen ermöglicht, in Spanien zu leben und – im Falle von Minderjährigen – zur Schule zu gehen.
Diese Art von Aufenthaltsgenehmigung ist verlängerbar, solange am Ende ihrer Laufzeit nachgewiesen werden kann, dass sie weiterhin über ausreichende Mittel verfügen, um in Spanien zu leben, ohne zu arbeiten.
Was die Besteuerung anbelangt, so müssen sie ihr in anderen Ländern erzieltes Einkommen in Spanien versteuern, ebenso wie ihre Rente, die dem IRPF-Gesetz unterliegt, da sie als Arbeitseinkommen betrachtet wird. Allerdings müssen die Doppelbesteuerungsabkommen beachtet werden, um zu vermeiden, dass in verschiedenen Ländern erzielte Einkünfte doppelt besteuert werden.
Länder wie Portugal, Italien oder Griechenland haben Anfang 2020 Anreize geschaffen, um ausländische Rentner für ihren goldenen Ruhestand in weniger bevölkerte und benachteiligte Gebiete zu locken.

