Eine weitere möglichkeit, einen aufenthalt in spanien zu erhalten: das goldene visum.

Mit der Veröffentlichung des Unternehmergesetzes 14/2003 wurden zahlreiche Neuerungen eingeführt. Eines der bekanntesten ist das Aufenthaltsvisum für Investoren, das so genannte Goldene Visum: eine Option zur Förderung von Investitionen in unserem Land. Das Goldene Visum zielt darauf ab, ausländisches Kapital und Talente anzuziehen, indem es die Erlangung eines legalen Aufenthalts in Spanien erleichtert.

Alles begann im Jahr 2013, als Spanien eine Wirtschaftskrise durchlebte. Mit dem Ziel, qualifizierte Fachkräfte, Unternehmensprojekte und Investitionen nach Spanien zu holen, die die Reaktivierung der Wirtschaft fördern und sich positiv auf die spanischen Bürger auswirken würden, wurde dieses Gesetz eingeführt.

Das „Goldene Visum“ für Spanien richtet sich vor allem an Nicht-EU-Investoren.

Die Voraussetzungen zur Erlangung des Titels sind:

– Eine Investition von 500.000 Euro in spanische Immobilien. Dies können eine oder mehrere Immobielien beliebiger Art sein.

– Eine Investition von einer Million Euro in Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten.

– Eine Investition von einer Million Euro in Aktien von spanischen Unternehmen.

– Eine Investition von zwei Millionen Euro in die spanische Staatsverschuldung.

– Das Starten eines Unternehmensprojekt von allgemeinem Interesse in Spanien, das Arbeitsplätze schafft, zur technologischen und/oder wissenschaftlichen Innovation beiträgt oder sozioökonomische Auswirkungen auf die Region hat.

– Ein Strafregister.

– Krankenversicherung

– Ausreichende finanzielle Mittel für einen Aufenthalt in Spanien.

Die Genehmigungen gelten nach ihrer Erteilung je nach den jeweiligen Umständen für 1 bis 2 Jahre.

Grundvoraussetzung für die Verlängerung ist, dass die Investition nicht zurückgezogen oder beseitigt wurde.

Darüber hinaus haben Ausländer, die sich dank des Goldenen Visums in Spanien aufhalten, das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Schengen-Raum.

Welche Steuern Sie zahlen müssen und wie hoch diese sind, hängt davon ab, wie lange Sie sich im Laufe des Jahres in Spanien aufhalten. Wenn Sie sich länger als 6 Monate in Spanien aufhalten, gelten Sie als in Spanien ansässig und Ihr Vermögen und Einkommen wird in Spanien besteuert. Wenn Sie weniger als 6 Monate im Land bleiben, zahlen Sie nur Steuern auf den ursprünglichen Kauf der Immobilie und danach auf den Wert des Vermögens in Spanien.

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