Für den digitalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union haben sich die Regeln geändert.
Die neuen Vorschriften betreffen im Wesentlichen Online-Verkäufer, digitale Marktplätze, Postbetreiber, Kurier- und Transportunternehmen und natürlich die Verbraucher in der EU.
Die Endverbraucher werden keine Veränderung in der Art und Weise bemerken, wie sie Transaktionen durchführen, aber sie werden mehr Sicherheit haben, wenn sie sie durchführen.
Die wichtigsten Änderungen sind;
1.- Die Mehrwertsteuer ist in einem einzigen Schwellenwert von bis zu 10.000 Euro vereinheitlicht. Unterhalb dieser Schwelle wird die Mehrwertsteuer des Staates erhoben, in dem der Umsatz getätigt wird.
Überschreitet ein Unternehmen den Schwellenwert von 10.000 Euro beim Verkauf von Waren, die für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt sind, muss es die Mehrwertsteuer des Bestimmungsmitgliedstaats anwenden.
2.- Ab 10.000 Euro müssen Online-Fernverkäufer von Waren und Erbringer von TRE-Dienstleistungen (Telekommunikation, Radio- oder Fernsehsendungen und elektronische Dienstleistungen) die Mehrwertsteuer des Mitgliedstaats berechnen, in dem der Käufer ansässig ist.
3.- Die Mehrwertsteuerbefreiung für geringwertige Güter, deren Schwellenwert bei 22 Euro lag und die nun steuerpflichtig werden, wird abgeschafft.
Für Fernverkäufe von aus Drittländern eingeführten Waren an Privatpersonen in der EU, die 150 Euro nicht überschreiten, wird eine fakultative Sonderregelung eingeführt, die es diesen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, die Mehrwertsteuer über ein System zu erklären und abzuführen, das als „Import One-Stop-Shop“ (IOSS) bekannt ist.
Wenn sie das IOSS nicht nutzen, können sie jederzeit eine besondere Modalität für die Zahlung der Mehrwertsteuer anwenden, die es den Post-, Kurier- und Transportunternehmen ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer, die sie von den Käufern erheben müssen, auf vereinfachte Weise monatlich zu erklären und abzuführen.
Ziel all dieser Regelungen ist es, die Kriterien zu vereinheitlichen, den Steuerbetrug zu bekämpfen und den Wirtschaftsbeteiligten die Erfüllung ihrer Pflichten zu erleichtern.

